Stadt Aulendorf überarbeitet Badeordnung für das Natur- und Strandbad von 1969
Die Stadt Aulendorf hat eine neue Badeordnung für den Steegersee erlassen. Die neuen Hausregeln haben einen zeitgemäßen Zuschnitt bekommen, denn die alte Badeordnung stammte aus dem Jahr 1969.
„Und da sie immer noch Gültigkeit hat, kann sie so schlecht nicht gewesen sein“, hatte Bürgermeister Matthias Burth das beinahe 50 Jahre alte Regelwerk mit einem Augenzwinkern noch in der Vorberatung im Verwaltungsausschuss kommentiert. Nun hat der Gemeinderat die neue „Haus- und Badeordnung für das Naturstrandbad Steegersee“ beschlossen. Sie tritt zum Saisonbeginn am 6. Mai in Kraft.
Gleich geblieben ist zumindest der Umfang; auch die neue Badeordnung passt auf drei – zugegebenermaßen, deutlich dichter beschriebene – DINA4- Seiten. Während die neue Badeordnung um einiges ergänzt und abgeändert wurde, findet sich doch auch noch so mancher Satz aus der alten Badeordnung darin wieder: „Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.“
Paddeln verboten
Während sich die alte Badeordnung allerdings mit der exemplarischen Aufzählung einiger Verbote (etwa: Rauchen in den Wechselkabinen) begnügt, geht die neue Badeordnung ins Detail. Wohl auch, weil sie Dinge benennt, über die sich vor 50 Jahren noch niemand den Kopf zerbrochen hat. War 1969 „der Betrieb von Rundfunkgeräten, Plattenspielern und Musikinstrumenten“ noch generell nicht gestattet, ist es heute nicht erlaubt, „Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte (Smartphones, Bluetoothboxen, u.ä.) oder Fernsehgeräte ohne Headset zu benutzen“. Auch Stand-Up-Paddeling (SUP), das neben Paddeln bei Schlauchboten – „aus Gründen des Gewässer- und Pflanzenschutzes sowie der Sicherheit gegenüber anderen Schwimmern“ – verboten ist, war damals noch kein Thema.
Zudem nicht erlaubt ist nach der neuen Badeordnung: das Grillen mit Einweg-Grill oder an einer offenen Feuerstelle sowie das Fotografieren und Filmen anderer Badegäste ohne deren ausdrückliche Einwilligung. Waffen sind auf dem gesamten Gelände verboten. Und für den Sprungturm gilt: Nur jeweils eine Person darf das Sprungbrett betreten, gesprungen werden darf nur, wenn der Sprungbereich frei ist. Unter dem Sprungbereich durchzuschwimmen oder zu tauchen ist genauso wie unter Stegen und Flößen verboten.
Wer sich indes nicht an die Bade und Hausordnung hält, dem droht – nach alten und neuen Regeln – der Rauswurf: „In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.“ Neu sind auch die ausführlichen Regeln zu den Eintrittskarten, die „alle nicht übertragbar“ sind. Wer betrügt, „wird mit einer Strafe von 30 Euro belegt“. Die neue Badeordnung wird im Bad vorerst übrigens auch weiterhin nur auf Deutsch ausliegen. Laut Bademeister Dieter Eisele ist das bislang noch kein Thema, „aber das mehrsprachige Auslegen könnte in Zukunft kommen“. Und ansonsten? Darf man sich denken: „Der Badegast soll Ruhe und Erholung finden. Die Beachtung der Badeordnung liegt daher in seinem eigenen Interesse“ – auch wenn es dieser Passus nicht mehr in die neue Badeordnung geschafft hat.
Vielseitiges Programm zur Saisoneröffnung
Zur Eröffnung des Natur- und Strandbads Steegersee am Sonntag, 6. Mai, lädt der Verein „Steegefreunde“ zu einem „Spiel & Spaß“-Tag ein, bei dem auch der neue Spielplatz eingeweiht wird.
Los geht es ab 11.30 Uhr. Bis 17 Uhr gibt es ein Spieleangebot für Kinder. Zudem gibt es ein Essensangebot.
Um 13.30 Uhr übergeben die Steegefreunde ihren neuen Wasser- und Sandspielplatz offiziell an die Stadt.
Ab 14 Uhr unterhält die Stadtkapelle Aulendorf.
An Kinderprogramm ist laut Plakat Folgendes geboten: Jugendfeuerwehr, Kerzen ziehen, Tretcarbahn, Steegebähnle, Kinderschminken, Basteln mit Dagi, Bogenschießen, Basketball-Station. Die Veranstaltung findet nur bei gutem und trockenem Wetter statt.
Bericht: Schwäbische Zeitung
Lokalausgabe Bad Waldsee 04.05.2018
Text und Foto: Paulina Stumm